Dienstag, 10. Mai 2011

Bundesfinanzhof, Urteil vom 9.3.2011, IX R 50/10

Rechtsprechungsübersicht von Rechtsanwältin Sarah Klöwer

Mit Urteil vom 09.03.2011 hat der Bundesfinanzhof entschiedn, es spreche gegen die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - von in der Regel bis zu fünf Jahren - seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußere. Dies soll nach Ansicht des BFH auch dann gelten, wenn er seine vermietete Immobilie in einem entsprechenden Zeitraum an eine die Vermietung fortführende gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) veräußere, an der er selbst beteiligt sei.

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